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Bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung sind zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen. Von der Gestaltung diskriminierungsfreier Verfahren bei der Stellenbesetzung über den Anspruch auf Zusatzurlaub, leidensgerechte Beschäftigung und Prävention bis hin zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamtes.
Wir informieren Sie übersichtlich und praxisnah über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Schutz schwerbehinderter Menschen vor und bei der Einstellung, während des Arbeitsverhältnisses und bei etwaigen Kündigungen.
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